FAQ
Häufig gestellte Fragen, beantworten wir hier.
Beratungsgespräche
Im Trauerfall sind wir mit ganzem Herzen an Ihrer Seite und kümmern uns zuverlässig und einfühlsam um alle anstehenden Aufgaben – ganz in dem Maße, wie Sie es wünschen und brauchen.
Dazu gehört:
- Ausführliche und einfühlsame Beratung zu allen Entscheidungen
- Respektvoller und würdevoller Umgang mit den Lebenden und Verstorbenen
- Übernahme sämtlicher Formalitäten und Behördengänge
- Hilfe bei der Auswahl der Bestattungsform und der Grabstelle
- Überführung und Einbettung im Sinne der gewünschten Bestattungsart
- Organisation und Durchführung der gesamten Trauerfeierlichkeiten
- Persönliche Gestaltung des Abschieds – gerne auch mit außergewöhnlichen Ideen
- Absprache und Terminvereinbarungen mit allen Beteiligten (u. a. Friedhof, Kirche, Steinmetz etc.)
- Musikalische Umrahmung
- Besorgung der Trauerfloristik nach Ihren Wünschen
- Gestaltung und Schaltung der Todesanzeige
- Gestaltung und Druck von Trauer- sowie Danksagungskarten
In einem einfühlsamen Beratungsgespräch nehmen wir uns die Zeit, die engsten Angehörigen umfassend über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Bestattung zu informieren. Dieses Gespräch findet in der Regel in unserem Bestattungshaus statt, kann aber auch bei Ihnen zu Hause, an einem anderen geeigneten Ort (z. B. Pflegeheim) oder per Video oder Telefon stattfinden.
Das Beratungsgespräch beinhaltet folgende Punkte:
- Aufnahme der benötigten Daten von der verstorbenen Person und der Auftraggeber
- Bestattungsart und Bestattungsort
- Ablauf und Gestaltung der Verabschiedung, Trauerfeier, Beerdigung
- Gestaltung der Trauerdruckerzeugnisse (z. B. Trauerkarten, Gedenkbildchen, Traueranzeigen)
- Auswahl von Sarg und Urne
Es wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen, und keine
unüberlegten Entscheidungen treffen. Wir stehen Ihnen in dieser
schweren Stunde bei und vermitteln Ihnen Sicherheit. Wir sind für Sie da.
- Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Scheidungsurkunde (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Graburkunde oder die Stellenbezeichnung (sofern vorhanden)
- Rentennummer
- Versicherungsverträge/-policen
- Personalausweis oder Reisepass
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Bestattungsvorsorgevertrag (sofern vorhanden)
Was Sie nicht zur Hand haben, werden wir für Sie besorgen.
Für Ihre erste Orientierung, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, diese hilft Ihnen einen ersten Überblick zu bekommen.
Download Checkliste
Bestattungsarten
Bei der friedhofsgebundenen klassischen Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen nach der Trauerfeier auf den Friedhof gebracht und im Beisein der Trauergesellschaft in die gewählte Grabstelle hinabgelassen. Zur Wahl stehen dabei Reihen- oder Wahlgräber.
Nach einer kleinen Ansprache können sich die Trauergäste der Reihe nach am offenen Grab noch einmal verabschieden und Blumen oder kleine Andenken mitgeben. Wenn gewünscht, kondoliert man danach den nahestehenden Angehörigen.
Wer in der Trauerpost eine gesonderte Einladung erhalten hat, trifft sich danach zum Trauerkaffee oder Trauermahl.
Die Feuerbestattung erlaubt mehrere Bestattungsmöglichkeiten. Der Verstorbene wird im Sarg vor oder nach der Trauerfeier ins Krematorium überführt und eingeäschert.
Die Beisetzung kann in einer unterirdischen oder oberirdischen Grabstelle erfolgen.
Neben dem klassischen Friedhof kann die Urne auch auf See oder in einem Bestattungswald beigesetzt werden.
In einer sehr feierlichen Zeremonie und auch gerne im Beisein der Angehörigen wird die wasserlösliche Urne auf hoher See beigesetzt. Das kann auf der Nord- oder Ostsee sein wie auch auf dem Atlantik oder dem Mittelmeer.
Ist der zuvor festgelegte Beisetzungspunkt auf See erreicht, wird die Urne bei auf halbmast gesetzter Flagge und nach einer feierlichen Ansprache des Kapitäns ins Wasser gelassen. Angehörige können Blütenblätter oder Steine mit Wünschen hinter hergeben.
Anschließend erhalten die Angehörigen die Kopie aus dem Logbuch und eine Seekarte mit den eingezeichneten Koordinaten der Beisetzungsstelle.
Am Fuße eines Baumes seine letzte Ruhestätte zu haben, gibt vielen Menschen das Gefühl, mit dem Kreislauf der Natur verbunden zu sein. Möglich ist diese Form der Bestattung in eigens dafür vorgesehenen Bestattungswäldern – sogenannten FriedWäldern oder RuheForsten – und gesonderten Bereichen eines Friedhofs.
Ob an einer Lichtung, am Wegesrand oder am Fuß eines sehr alten Baumes – auch bei dieser Naturbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Asche zu bestatten. Darüber hinaus können Sie zwischen einem Familien- oder Gemeinschaftsbaum wählen. In jedem Fall übernimmt die Natur die Grabpflege.
Gerne organisieren wir auf Wunsch alternative Bestattungsformen, wie sie zum Beispiel in der Schweiz oder Frankreich möglich sind. Dazu gehören;
Almbestattung,
bei der die Asche auf einer Almwiese verstreut wird.
Luftbestattung,
bei der aus einem Heißluftballon die Asche in alle Winde verstreut wird.
Weltraumbestattung,
bei der ein kleiner Teil der Asche in Miniurnen in den Weltraum getragen
wird.
Bei einer sogenannten Diamantbestattung wird aus geringen Mengen der Asche (ca. 500 Gramm) oder aus Haaren (ca. 5 Gramm) der verstorbenen Person ein Diamant gefertigt. Dieser Erinnerungsdiamant kann von den Hinterbliebenen als Schmuckstück getragen oder an einem besonderen Ort aufbewahrt werden. Die restliche Asche kann wie üblich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Bei der Diamantbestattung handelt es sich nicht um eine eigenständige Bestattungsart, sondern um eine Veredelung
der Asche.
In einem speziellen Verfahren wird der Kohlenstoff aus der Asche
extrahiert und anschließend hohen Temperaturen und hohem Druck ausgesetzt. Diese äußeren Bedingungen, die der Natur nachempfunden sind, führen zu Wachstumsprozessen, bei denen ein synthetischer Diamant entsteht. Die Dauer dieses Prozesses hängt von der gewünschten Größe des Diamanten ab und kann daher von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen betragen.
In Deutschland ist die Diamantbestattung nicht erlaubt, da jede verstorbene Person auf einem Friedhof bestattet werden muss (Friedhofszwang). Daher wird die Asche für die Herstellung eines Diamanten ins Ausland überführt. Anbieter für die Diamantbestattung gibt es z. B. in Österreich oder in der Schweiz. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Firmen Algordanza und Mevisto.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Ihnen alle Möglichkeiten zu erläutern und den Abschied nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Grabarten
Bei den Grabarten unterscheidet man grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab, unabhängig davon, ob es sich um ein Grab für eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung handelt.
Bei einem Wahlgrab (auch Familiengrab genannt) haben die Angehörigen verschiedene Auswahlmöglichkeiten, wie z. B. die Lage auf dem Friedhof oder die Größe der Grabstelle (einzel- oder mehrstellige Grabstelle). Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit verlängert werden und über mehrere Generationen im Familienbesitz bleiben. Ein Wahlgrab kann teilweise bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Erd- und Urnenwahlgrab kann Anwartschaftsrecht erworben werden (Reservierung 10 Jahre, kann verlängert werden) Erd: 321 Euro für 10 Jahre einmalig, wird nicht verrechnet. Urnenwahlgräber 241 Euro. Wenn man Grab kauft, wird das Geld nicht angerechnet.
Wenn Anwartschaft zurückgegeben wird, wird kein Geld zurückgegeben.
Wahlgräber, die zu Lebzeiten gekauft werden (Baumgräber, Kolumbarium, Historische Gräber) diese können nicht reserviert werden, also kein Anwartschaftsrecht, müssen direkt gekauft werden. Ab da beginnen die 25 Jahre.
Bei einem Reihengrab wird die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Ein Reihengrab ist in der Regel immer ein Einzelgrab und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Ein anonymes Grab ist ein Urnenreihengrab in einem Gemeinschaftsfeld ohne namentliche Kennzeichnung oder weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei einem historischen Grab handelt es sich um eine einfache Grabstelle für zwei Urnen. Hier darf nichts eingepflanzt oder auf das Grab gelegt werden. Eine einzelne Blume ist erlaubt.
Bei Wiesengräber handelt es sich um Erdwahl- und Reihengräber. Es muss kein Grabstein darauf gesetzt werden, weiterhin darf nichts eingepflanzt werden.
Urne
Nein, die Urne mit der Asche darf nicht mit nach Hause genommen werden. Jede verstorbene Person, unabhängig von der Bestattungsart, muss auf einem Friedhof bestattet werden. In Deutschland herrscht Bestattungspflicht.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Ihnen bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu helfen und den Abschied würdevoll zu gestalten.
In Deutschland muss jede verstorbene Person in einem Sarg beerdigt oder eingeäschert (auch verbrannt, kremiert) werden – es besteht eine
Sargpflicht.
Grundsätzlich kann jeder Sarg aus Holz für eine Feuerbestattung genutzt werden. Es gibt auch schlichte Ausfertigungen, die speziell für diese Bestattungsart hergestellt sind.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Ihnen durch den gesamten Prozess zu helfen und den Abschied würdevoll zu gestalten.
Gold wird bei der Kremation herausgefiltert und verkauft, wobei der Erlös dem Krematorium zugutekommt. Wenn Angehörige das Gold vorher entfernen möchten, müssen sie sich selbst darum kümmern. Da die Kremation bei etwa 800 Grad erfolgt, bleibt das Gold unversehrt.
Todesfall
Wenn der Sterbeort zu Hause ist, sollten Sie zunächst einen Arzt benachrichtigen. Unter der Woche kann dies Ihr Hausarzt sein, andernfalls wenden Sie sich an die Notleitstelle (Tel: 116 117). Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.
Tritt der Todesfall in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz ein, wird sich das Personal darum kümmern.
In allen genannten Situationen sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um die weiteren Schritte zu besprechen (Tel: 07131 25 29 66).
Bei ungeklärter Todesursache wird der Arzt die Polizei hinzuziehen.
In Baden-Württemberg darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Es ist wichtig, dass unverzüglich ein Arzt (Hausarzt, Notarzt, ärztlicher Bereitschaftsdienst) für die Durchführung der Leichenschau informiert wird und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst nach der Leichenschau darf das Bestattungsunternehmen die Überführung in das Bestattungshaus oder die Friedhofskapelle vornehmen.
Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum zu Hause verabschieden möchten, können Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einholen.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Ihnen bei allen notwendigen Schritten zu helfen und den Abschied so würdevoll wie möglich zu gestalten.
Formalitäten
Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Dieses Dokument wird vom Standesamt des Sterbeortes
ausgestellt und enthält wichtige Informationen wie den Todeszeitpunkt und den Sterbeort. Die Sterbeurkunde ist notwendig für die Bestattung und die Benachrichtigung von Institutionen wie Krankenkassen, Rentenversicherungen und weiteren Stellen.
Abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person werden für die Beantragung der Sterbeurkunde folgende Unterlagen benötigt:
- Ledig:
Todesbescheinigung, Personalausweis (ggf. Meldebescheinigung), Geburtsurkunde - Verheiratet:
Todesbescheinigung, Personalausweis (ggf. Meldebescheinigung), Heiratsurkunde - Geschieden:
Todesbescheinigung, Personalausweis (ggf. Meldebescheinigung), Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk - Verwitwet:
Todesbescheinigung, Personalausweis (ggf. Meldebescheinigung), Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
In dieser schweren Stunde unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen Sicherheit und Beistand zu bieten. Wir sind für Sie da.
Der Ort des Todesfalls bestimmt, wo die Beurkundung erfolgt. Das bedeutet, dass die Sterbeurkunde an dem Standesamt ausgestellt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Beispielsweise, wenn der Sterbeort Heilbronn ist, werden die notwendigen Dokumente beim Standesamt in Heilbronn ausgestellt und dort kann man die entsprechenden Papiere erhalten.
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss der Tod von einem Arzt bestätigt werden. Nach einer sorgfältigen Untersuchung der verstorbenen Person stellt der Arzt unverzüglich die Todesbescheinigung (auch Totenschein oder Leichenschauschein) aus. Der Totenschein enthält neben den Personalien auch wichtige Angaben zur Todesart, Todesursache, sowie Warnhinweise und Informationen zu Infektionskrankheiten.
Die Todesbescheinigung in Baden-Württemberg besteht aus drei Teilen:
- Blaue Ausfertigung: Für das Standesamt und den Friedhof
- Gelbe Umschlag: für eventuelle Obduktionen des Verstorbenen
- Roter Umschlag: Enthält eine Ausfertigung für die zweite Leichenschau bei einer Feuerbestattung
- Grauer Umschlag: für das Standesamt
Es ist wichtig, dass das vollständige Dokument bei der verstorbenen Person verbleibt. Ohne Todesbescheinigung kann keine Überführung stattfinden. Die Todesbescheinigung, zusammen mit den jeweiligen Personenstandsdokumenten, bildet die Grundlage für die Ausstellung der
Sterbeurkunde.
Unser Bestattungsunternehmen sorgt dafür, dass die Todesbescheinigung an die erforderlichen Stellen weitergeleitet wird. In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da.
Die Ruhezeit (auch Ruhefrist genannt) ist eine Mindestfrist, während der eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Diese Frist gewährleistet die Totenruhe, die mit dem Datum der Beerdigung beginnt.
Unabhängig von der Bestattungsart beträgt die Mindestruhezeit nach jeder Bestattung zwischen 18 und 20 Jahren.
Die genaue Dauer der Ruhezeit ist in der Satzung des jeweiligen Friedhofs festgelegt und orientiert sich an den Vorschriften der jeweiligen Landesbestattungsgesetze sowie an den lokalen Boden- und Grundwasserverhältnissen.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden.
Um die Bestattung müssen sich die bestattungspflichtigen Angehörigen kümmern. In Baden-Württemberg sind die Personen in folgender
Rangfolge verantwortlich:
- die Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Eltern
- die Großeltern
- die Geschwister
Wenn sich niemand um die Bestattung kümmert, muss die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde (Ordnungsamt) die Bestattung veranlassen. Die bestattungspflichtigen Angehörigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. Diese werden durch einen
Leistungsbescheid festgesetzt. Wenn die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht beglichen werden können, treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.
In dieser schweren Stunde stehen wir Ihnen bei, leisten Beistand und vermitteln Sicherheit. Wir sind für Sie da, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und Ihnen die Last der Organisation abzunehmen.
Ja, grundsätzlich muss jede verstorbene Person in einem Sarg bestattet werden.
Aus religiösen Gründen (z. B. Bestattungen nach muslimischer Tradition) gibt es in den meisten Bestattungsgesetzen eine Ausnahme der Sargpflicht. Hier wird der Körper in einem Leinentuch beerdigt.
Vorsorge
Wir empfehlen, eine Bestattung im Voraus im Sinne einer Vorsorge zu planen und festzulegen.
Dies hat mehrere Vorteile:
Zum einen entlastet es die Angehörigen von der schwierigen Aufgabe, unmittelbar nach dem Tod wichtige Entscheidungen treffen zu müssen. Zum anderen ermöglicht es Ihnen, selbstbestimmt festzulegen, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll, sodass keine Entscheidungen von anderen getroffen werden müssen.
Darüber hinaus können die Kosten im Voraus beglichen werden, wodurch finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen vermieden werden.